Bei der Lohnbuchhaltung übernehmen wir die rechtssichere Abrechnung sowie lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Meldungen. Zudem beantworten wir sämtliche lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen z. B. zur Kfz-Überlassung, zu den Reisekostenabrechnungen oder Sachbezügen praxisorientiert.
Soweit lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Optimierungen möglich sind oder durch Rechtsänderungen oder geänderte Rahmenbedingungen erforderlich werden, weisen wir darauf zeitnah hin. Erforderliche Anpassungen können auf diese Weise umgehend umgesetzt werden.